Nutzungsbedingungen

Das vorliegende Programm ist Shareware. Es kann in zwei verschiedenen Ausprägungen benutzt werden, die im Folgenden beschrieben werden:

Demoversion (Helios Lite)

Die Demoversion darf kostenfrei und zeitlich unbegrenzt benutzt werden. Sie besitzt allerdings im Vergleich zur Vollversion eine eingeschränkte Funktionalität (u.a. maximal fünf Objekte in einer 3d-Szene und keine Energieberechnung).
Die Demoversion darf unter den folgenden Bedingungen weiterverteilt werden:

Vollversion (Helios Pro)

Durch käufliche Erwerbung einer Lizenz vom Autor kann die Demoversion (Helios Lite) zur Vollversion (Helios Pro) gewandelt werden. Die Lizenz enthält den Namen des Käufers, so dass jede Vollversion fest mit einer Person verknüpft ist (im Folgenden Lizenznehmer genannt). Die Vollversion (im Folgenden Programm genannt) unterliegt folgenden Nutzungsbedingungen, denen der Lizenznehmer vor dem Kauf der Lizenz zugestimmt hat:

Erklärung des Autors

Der Autor dieses Programmes versichert hiermit, das Programm nach bestem Wissen und Gewissen erstellt zu haben. Es enthält keinen bösartigen Code und versendet keine heimlichen Daten an andere Rechner.

Haftungseinschränkung

Weder der Anbieter dieses Programmes noch seine Erfüllungsgehilfen, noch seine gesetzlichen Vertreter haften für Schäden an Soft- oder Hardware (hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend Datenverlust oder Datenbeschädigung sowie Ausfall von Geräten) oder Vermögensschäden, die bei der Installation und Nutzung dieses Programmes auftreten können. Weder der Anbieter dieses Programmes noch seine Erfüllungsgehilfen, noch seine gesetzlichen Vertreter garantieren, dass das Programm ununterbrochen genutzt werden kann oder fehlerfrei funktioniert und schließen deshalb jegliche Haftungen und/oder Garantien und/oder Gewährleistungen aus. Der vorgenannte Ausschluss gilt nicht im Falle von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Falle von Schäden der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Für Verträge nach deutschem Recht gilt der Ausschluss weiterhin nicht im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache im Sinne des § 444 BGB.